
RECHTSANWALT
THOMAS FÄRBER

Thomas Färber
Rechtsanwalt
Herzlich willkommen auf der Internetpräsenz der Rechtsanwaltskanzlei Thomas Färber in Buchloe mit weiterem Besprechungsraum in Neusäß!
Mit meiner mehr als elfjährigen Berufserfahrung als selbständiger Rechtsanwalt vertrete ich Sie sehr gerne in allen Anliegen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, Erbrechts, Reiserechts, Vereins- und Verbandsrechts, Immobilienrechts, Nachbarschaftsrechts, Fahrerlaubnisrechts, in ausgewählten Themengebieten des Strafrechts und des Verwaltungsrechts sowie bei der Erstellung einer persönlich auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Mein Anspruch ist es dabei, für Sie praktikable und interessensgerechte Lösungswege gemeinsam mit Ihnen auf kurzen und modernen Kommunikationswegen zu erarbeiten, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Insbesondere als Empfehlungsanwalt des Fleischerverbandes Bayern verfüge ich dabei seit dem Jahr 2012 über mandantenorientierte und tiefgehende Kenntnisse insbesondere in Bezug auf den Mittelstand sowie das Handwerk in Bayern. Aufgrund meiner langjährigen Zusammenarbeit mit in der Region bekannten und erfolgreichen Hausverwaltungen bin ich überdies bestens gewappnet für Ihre Anliegen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und dabei explizit auch im Hinblick auf die Ende 2020 erfolgte WEG-Reform.
Meine Mandanten kommen dabei nicht nur aus der Region Buchloe, Landsberg am Lech und Schwabmünchen, sondern auch aus den Regionen München, Augsburg, Aichach-Friedberg, Bobingen und Königsbrunn. Gerne können wir für Besprechungen neben meinen Kanzleiräumlichkeiten in Buchloe auch einen Besprechungsraum in Neusäß nutzen oder ich komme je nach Lage zu Ihnen nach Hause, um dort vor Ort Ihr Anliegen besprechen zu können.
Gemeinsam mit meiner Assistentin, Frau Lina Geiser, sind wir ein starkes Team zur Durchsetzung Ihrer Rechte!
• Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Alina Fischer-Götz
Natalie Walther
Das Kanzleiteam unterstützen die beiden Rechtsreferendarinnen Alina Fischer-Götz (Diplom-Juristin) und Natalie Walther (Juristin), welche der Kanzlei zu Ausbildungszwecken zugewiesen wurden. Beide Referendarinnen haben bereits erfolgreich das Erste Juristische Staatsexamen abgelegt und beabsichtigen, nach erfolgreichem Ablegen des Zweiten Juristischen Staatsexamens die Zulassung zur Anwaltschaft zu beantragen und sodann als Rechtsanwältinnen das Kanzleiteam dauerhaft zu verstärken. Aufgrund ihrer fundierten juristischen Ausbildung sind Sie demnach auch bei Frau Fischer-Götz und Frau Walther in kompetenten Händen!
RECHTSGEBIETE
